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Entsprechend der Zielsetzung der Internationalen Juristenkommission
(ICJ) setzt sich die Schweizerische Sektion (ICJ-CH)
auf nationaler und internationaler Ebene ein für
Gerechtigkeit, die Prinzipien des Rechtsstaats und
die Durchsetzung der Menschenrechte. Diese Ziele werden
insbesondere durch Veranstaltungen, öffentliche
Stellungnahmen zu Menschenrechtsfragen, wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch und Pflege der Beziehungen mit
Organisationen gleicher Zielsetzung und mit akademischen
Institutionen im In- und Ausland angestrebt.
Die Sektion wurde am 24. Mai 1991 in Bern gegründet.
Anstoss zur Gründung gab Frau Rechtsanwältin
Dr. Katharina Sameli, die bereits zuvor die Aktivitäten
der Internationalen Juristenkommission (ICJ) verfolgt hatte.
Sie gründete die Sektion zusammen mit Professor Dr.
Daniel Thürer und Kantonsrichter Dr. Philippe Abravanel.
In seiner Gründungsansprache betonte Daniel Thürer
- erster Präsident der Sektion - das besondere Anliegen
der ICJ, für die fundamentalen Prinzipien des Rechtsstaates
und insbesondere die klassischen Grundrechte des Individuums
einzutreten und insbesondere jene Prinzipien der Gerechtigkeit
zu fördern, welche die Grundlagen des „rule
of law“ darstellen: Meinungsäusserungs- und
Versammlungsfreiheit, politische Teilhaberechte, Prinzipien
der Rechtssicherheit, die Grundsätze des „fair
trial“ sowie die Unabhängigkeit der Gerichte
und Anwälte.
Im zweiten Jahrzehnt nach der Gründung ist dieses
Anliegen aktueller denn je. Es geht darum, die klassischen,
liberalen Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit vor ihrer
Aushöhlung durch politische Interessen zu bewahren.
Wenn zum Beispiel politische Führer mittels Notrecht
ihren Machtbereich ausweiten und Menschrechte ausser Kraft
setzen oder wenn ein vermeintlicher Antagonismus zwischen
Freiheit und Sicherheit behauptet wird, so kommt dies einer
schleichenden Errosion der Menschenrechte gleich. Langfristig
macht es sich die Sektion zu einer ihrer Hauptaufgaben,
solche Entwicklungen
öffentlich zu thematisieren.
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