JAHRESBERICHT
DES VORSTANDES FÜR DAS 14. GESCHÄFTSJAHR 2005
Der Vorstand traf sich im Berichtsjahr zu drei Sitzungen
in Bern am 8. März, 1. Juni und 17. November.
Die Generalversammlung vom 30. Juni ergab keine Veränderungen
in der Zusammensetzung des Vor-standes. Die Vorstandsmitglieder
Samantha Besson, Christine Breining-Kaufmann, Bertil
Cottier (Vize-präsident), Regula Kägi-Diener,
Eliane Menghetti sowie Christoph Spenlé befinden
sich in der Amtsdauer 2003 - 2006. Die Vorstandsmitglieder
, Hans-Peter Gasser, Gret Haller (Präsidentin),
Philippe Huber, Rainer J. Schweizer (Vizepräsident),
Stephan Trechsel sowie Martin Philipp Wyss befinden sich
in der Amtsdauer 2004 - 2007.
Veranstaltungen
Die 14. ordentliche Generalversammlung fand am 30.Juni
2004 in Bern statt.
Am 30. Juni 2004 wurde im Hotel Allegro Kursaal in Bern
eine Tagung durchgeführt zum Thema
„Lässt sich rechtsstaatliche Verantwortlichkeit
privatisieren? Menschenrechte in Ländern mit
„fragiler Staatlich-keit“ - Förderung
der Menschenrechte durch transnationale Unternehmungen“.
Als Hauptreferenten wirkten Dr. Günther Baechler
(vorm. Leiter der DEZA-Fachsektion für Konfliktprävention
und Transfor-mation) , Prof. Dr. Daniel Thürer, Zürich,
sowie Prof. Dr. Jörg Paul Müller, Bern. Die
Organisation erfolgte gemeinsam mit der Direktion für
Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Die Tagung war
mit 77 Teil-nehmenden sehr gut besucht, und in der Neuen
Zürcher Zeitung wurde eingehend darüber berichtet.
Sowohl der Tagungsbericht als auch die NZZ-Berichterstattung
finden sind auf der Website der Sektion. Finanziell wurde
die Tagung unterstützt durch die DEZA sowie durch
die Direktion für Völkerrecht des EDA.
Mobilisierung von Studierenden / Veranstaltungen
an Universitäten
Der Vorstand möchte an seiner Absicht festhalten,
zur Mobilisierung von Studierenden Veranstaltungen an
allen Rechtsfakultäten der Schweiz durchzuführen.
Leider war es im Berichtsjahr nicht möglich, eine
weitere Veranstaltung im geplanten Rahmen zu organisieren,
was vor allem auf die belastete Agenda des ICJ-Generalsekretärs
Nicolas Howen zurückzuführen ist. Im Jahre
2006 soll die begonnene Reihe aber weitergeführt
werden. Interesse wurde von der Universität Lausanne
angemeldet.
Internationale Kontakte
Die schweizerische Sektion nahm im Berichtsjahr Kontakt
auf mit der deutschen Sektion der ICJ, um ge-meinsam und
in Zusammenarbeit mit dem Europainstitut der Universität
Basel eine Tagung zum Thema
"Die Europäische Menschenrechteskonvention
und die nationale Grundrechtsordnung: Spannungen und
gegenseitige Befruchtung" zu organisieren. diese
Tagung wir am 16./17. Juni 2006 am Europainstitut in
Basel durchgeführt.
Sodann trat der Vorstand auch mit der italienischen
Sektion der ICJ in Verbindung für eine gemeinsame
Veranstaltung in Lugano. Diese wird am 12. Oktober 2006
an der Universität der italienischen Schweiz stattfinden
zum Thema „Independenzia della magistratura - Indépence
de la magistrature - Richterliche Unabhängigkeit“.
Desgleichen kam es zu verschiedenen Kontakten mit der österreichischen
Sektion. Diese werden weiter-geführt.
Vernehmlassungen / Stellungnahmen
Im Dezember 2005 liess sich die Sektion zur Ratifikation
des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
vom 18. Dezember 2002 sowie zur entsprechenden Ausführungsgesetzebung
(Bundes-gesetz über die Kommission zur Verhütung
von Folter) vernehmen. Sie drängte auf eine rasche
Umset-zung des Fakultativprotokolls und begrüsste
eine gesamtschweizerische Kommission, unter anderem,
weil nur damit ausreichende Fachkompetenz gewährleistet
ist. Bemängelt wurde jedoch der Umstand, dass in
Abweichung zum Fakultativprotokoll keine geschlechterparitätische
Kommission vorgesehen war sowie die mangelhafte finanzielle
und logistische Ausstattung der Kommission, welche eine
wirksame Tätigkeit in Frage stellen können.
Die Sektion hat sich an der Vernehmlassung zum Entwurf
eines Bundesgesetzes über die Änderungen des
Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes sowie
weiterer Bundesgesetze zur Umsetzung des Römer
Statuts (Internationaler Strafgerichtshof) ins schweizerische
Recht beteiligt. Sie begrüsst den Grossteil der
vorgeschlagenen Massnahmen, setzt sich aber ganz klar
für die Anerkennung der Zustän-digkeit der schweizerischen
Gerichtsbarkeit für die Verfolgung internationaler
Verbrechen ein, auch wenn kein näherer Bezug zwischen
dem Täter und der Schweiz bestehen sollte. Nur diese
Haltung steht im Einklang mit zentralen Elementen der
schweizerischen Aussenpolitik, nämlich dem Einsatz
für den Schutz der Menschenrechte, insbesondere
der Rechte der Opfer und Geschändeten, durch das
Straf-recht. Der Kampf gegen die Straflosigkeit (impunity)
auf internationaler Ebene verlangt u. a. auch eine umfassende
Zuständigkeit der schweizerischen Strafgerichte
zur Verfolgung der Täter.
Bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Zwangsanwendung
(insb. bei Ausschaffungen) hat der Bundesrat die Verwendung
von Elektroschockgeräten nicht zugelassen. Die Sektion
hatte sich im Feb-ruar 2005 in einer Eingabe an das Bundesamt
für Justiz gegen die Zulassung solcher Geräte
ausgespro-chen.
Alle Vernehmlassungen und Stellungnahmen finden sich
auf der Website der Sektion.
Mitgliedschaft Schweizer Koalition ICC
Die Sektion ist der Schweizer Koalition für den
Internationalen Strafgerichtshof beigetreten. Diese
setzt sich für ein starkes, effizientes Völkerrecht
ein. Einer der Wege zu diesem Ziel ist eine gut funktionie-rende
Strafjustiz, namentlich - auf internationaler Ebene -
ein starker Internationaler Strafgerichtshof (ICC). Die
Sektion hat beschlossen, bei dieser losen Verbindung
von gleich gesinnten nicht-internatio-nalen Organisationen
aktiv mitzuwirken. Eines der Mitglieder der Koalition,
TRIAL (Track Impunity), um-fasst die am internationalen
Strafrecht interessierten schweizerischen Juristen. Sie
liefert den für die Beurteilung des Römer Statuts
und dessen Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung
notwendi-gen Sachverstand, der auch in die bereits erwähnte
Vernehmlassung der Sektion zu diesem Thema eingeflossen
ist.
Öffentlichkeitsarbeit / Website
Die Vorbereitung einer eigenen Website für die
Sektion hat im Berichtsjahr viel Zeit in Anspruch genom-men.
Zunächst stellte es sich heraus, dass die Realisierung
im Rahmen der Website der ICJ – und betreut durch
den Webmaster des Sekretariates in Genf – innert
nützlicher Frist nicht möglich war. Die Sektion
hat deshalb einen eigenen Auftrag erteilt mit der Auflage,
sich im design der Website so weit wie möglich an
den Auftritt der ICJ anzulehnen. Entstanden ist eine
ansprechende und übersichtliche, dreisprachige Site „www.icj-ch.org“,
die am 19. Febraur 2006 aufgeschaltet werden konnte. (Die Übersetzung
aller Texte in drei Sprachen war nicht vollumfänglich
möglich. Es ist aber geplant, künftige Texte
wenn immer möglich dreisprachig aufzuschalten.)
Sekretariat
Im Berichtsjahr erfolgte der Wechsel des Sekretariats
vom Europa-Institut in Zürich (EIZ), das die Ge-schäfte
während vieler Jahren zuverlässig geführt
hatte, in die Anwaltskanzlei Hälg
& Kägi-Diener, St. Gallen. Geführt wird
es dort von Frau Regula Wild Kaya. Damit wurde eine günstige
Lösung erzielt. Gleichzeitig konnte mit dem Schweizerischen
Sozialarchiv in Zürich eine Vereinbarung über
die Über-nahme der Akten früheren Jahre gefunden
werden: Diese stehen im Sozialarchiv Interessierten zur
Einsicht zur Verfügung.
Im Jahre 2005 trat der Vereinigung ein neues Mitglied
bei, gleichzeitig verlor sie 18 Mitglieder, zum Teil
altershalber, zum Teil infolge Todesfalles oder aus persönlichen
Gründen. Ende Jahr belief sich der Mitgliederbestand
154.
Bern, 10. Mai 2006