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JAHRESBERICHT DES VORSTANDES FÜR DAS 14. GESCHÄFTSJAHR 2005


Der Vorstand traf sich im Berichtsjahr zu drei Sitzungen in Bern am 8. März, 1. Juni und 17. November.

Die Generalversammlung vom 30. Juni ergab keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Vor-standes. Die Vorstandsmitglieder Samantha Besson, Christine Breining-Kaufmann, Bertil Cottier (Vize-präsident), Regula Kägi-Diener, Eliane Menghetti sowie Christoph Spenlé befinden sich in der Amtsdauer 2003 - 2006. Die Vorstandsmitglieder , Hans-Peter Gasser, Gret Haller (Präsidentin), Philippe Huber, Rainer J. Schweizer (Vizepräsident), Stephan Trechsel sowie Martin Philipp Wyss befinden sich in der Amtsdauer 2004 - 2007.


Veranstaltungen

Die 14. ordentliche Generalversammlung fand am 30.Juni 2004 in Bern statt.

Am 30. Juni 2004 wurde im Hotel Allegro Kursaal in Bern eine Tagung durchgeführt zum Thema „Lässt sich rechtsstaatliche Verantwortlichkeit privatisieren? Menschenrechte in Ländern mit „fragiler Staatlich-keit“ - Förderung der Menschenrechte durch transnationale Unternehmungen“. Als Hauptreferenten wirkten Dr. Günther Baechler (vorm. Leiter der DEZA-Fachsektion für Konfliktprävention und Transfor-mation) , Prof. Dr. Daniel Thürer, Zürich, sowie Prof. Dr. Jörg Paul Müller, Bern. Die Organisation erfolgte gemeinsam mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Die Tagung war mit 77 Teil-nehmenden sehr gut besucht, und in der Neuen Zürcher Zeitung wurde eingehend darüber berichtet. Sowohl der Tagungsbericht als auch die NZZ-Berichterstattung finden sind auf der Website der Sektion. Finanziell wurde die Tagung unterstützt durch die DEZA sowie durch die Direktion für Völkerrecht des EDA.


Mobilisierung von Studierenden / Veranstaltungen an Universitäten

Der Vorstand möchte an seiner Absicht festhalten, zur Mobilisierung von Studierenden Veranstaltungen an allen Rechtsfakultäten der Schweiz durchzuführen. Leider war es im Berichtsjahr nicht möglich, eine weitere Veranstaltung im geplanten Rahmen zu organisieren, was vor allem auf die belastete Agenda des ICJ-Generalsekretärs Nicolas Howen zurückzuführen ist. Im Jahre 2006 soll die begonnene Reihe aber weitergeführt werden. Interesse wurde von der Universität Lausanne angemeldet.


Internationale Kontakte

Die schweizerische Sektion nahm im Berichtsjahr Kontakt auf mit der deutschen Sektion der ICJ, um ge-meinsam und in Zusammenarbeit mit dem Europainstitut der Universität Basel eine Tagung zum Thema "Die Europäische Menschenrechteskonvention und die nationale Grundrechtsordnung: Spannungen und gegenseitige Befruchtung" zu organisieren. diese Tagung wir am 16./17. Juni 2006 am Europainstitut in Basel durchgeführt.

Sodann trat der Vorstand auch mit der italienischen Sektion der ICJ in Verbindung für eine gemeinsame Veranstaltung in Lugano. Diese wird am 12. Oktober 2006 an der Universität der italienischen Schweiz stattfinden zum Thema „Independenzia della magistratura - Indépence de la magistrature - Richterliche Unabhängigkeit“.

Desgleichen kam es zu verschiedenen Kontakten mit der österreichischen Sektion. Diese werden weiter-geführt.


Vernehmlassungen / Stellungnahmen

Im Dezember 2005 liess sich die Sektion zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 18. Dezember 2002 sowie zur entsprechenden Ausführungsgesetzebung (Bundes-gesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter) vernehmen. Sie drängte auf eine rasche Umset-zung des Fakultativprotokolls und begrüsste eine gesamtschweizerische Kommission, unter anderem, weil nur damit ausreichende Fachkompetenz gewährleistet ist. Bemängelt wurde jedoch der Umstand, dass in Abweichung zum Fakultativprotokoll keine geschlechterparitätische Kommission vorgesehen war sowie die mangelhafte finanzielle und logistische Ausstattung der Kommission, welche eine wirksame Tätigkeit in Frage stellen können.

Die Sektion hat sich an der Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Änderungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes sowie weiterer Bundesgesetze zur Umsetzung des Römer Statuts (Internationaler Strafgerichtshof) ins schweizerische Recht beteiligt. Sie begrüsst den Grossteil der vorgeschlagenen Massnahmen, setzt sich aber ganz klar für die Anerkennung der Zustän-digkeit der schweizerischen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung internationaler Verbrechen ein, auch wenn kein näherer Bezug zwischen dem Täter und der Schweiz bestehen sollte. Nur diese Haltung steht im Einklang mit zentralen Elementen der schweizerischen Aussenpolitik, nämlich dem Einsatz für den Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte der Opfer und Geschändeten, durch das Straf-recht. Der Kampf gegen die Straflosigkeit (impunity) auf internationaler Ebene verlangt u. a. auch eine umfassende Zuständigkeit der schweizerischen Strafgerichte zur Verfolgung der Täter.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Zwangsanwendung (insb. bei Ausschaffungen) hat der Bundesrat die Verwendung von Elektroschockgeräten nicht zugelassen. Die Sektion hatte sich im Feb-ruar 2005 in einer Eingabe an das Bundesamt für Justiz gegen die Zulassung solcher Geräte ausgespro-chen.

Alle Vernehmlassungen und Stellungnahmen finden sich auf der Website der Sektion.


Mitgliedschaft Schweizer Koalition ICC

Die Sektion ist der Schweizer Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof beigetreten. Diese setzt sich für ein starkes, effizientes Völkerrecht ein. Einer der Wege zu diesem Ziel ist eine gut funktionie-rende Strafjustiz, namentlich - auf internationaler Ebene - ein starker Internationaler Strafgerichtshof (ICC). Die Sektion hat beschlossen, bei dieser losen Verbindung von gleich gesinnten nicht-internatio-nalen Organisationen aktiv mitzuwirken. Eines der Mitglieder der Koalition, TRIAL (Track Impunity), um-fasst die am internationalen Strafrecht interessierten schweizerischen Juristen. Sie liefert den für die Beurteilung des Römer Statuts und dessen Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung notwendi-gen Sachverstand, der auch in die bereits erwähnte Vernehmlassung der Sektion zu diesem Thema eingeflossen ist.


Öffentlichkeitsarbeit / Website

Die Vorbereitung einer eigenen Website für die Sektion hat im Berichtsjahr viel Zeit in Anspruch genom-men. Zunächst stellte es sich heraus, dass die Realisierung im Rahmen der Website der ICJ – und betreut durch den Webmaster des Sekretariates in Genf – innert nützlicher Frist nicht möglich war. Die Sektion hat deshalb einen eigenen Auftrag erteilt mit der Auflage, sich im design der Website so weit wie möglich an den Auftritt der ICJ anzulehnen. Entstanden ist eine ansprechende und übersichtliche, dreisprachige Site „www.icj-ch.org“, die am 19. Febraur 2006 aufgeschaltet werden konnte. (Die Übersetzung aller Texte in drei Sprachen war nicht vollumfänglich möglich. Es ist aber geplant, künftige Texte wenn immer möglich dreisprachig aufzuschalten.)


Sekretariat

Im Berichtsjahr erfolgte der Wechsel des Sekretariats vom Europa-Institut in Zürich (EIZ), das die Ge-schäfte während vieler Jahren zuverlässig geführt hatte, in die Anwaltskanzlei Hälg & Kägi-Diener,      St. Gallen. Geführt wird es dort von Frau Regula Wild Kaya. Damit wurde eine günstige Lösung erzielt. Gleichzeitig konnte mit dem Schweizerischen Sozialarchiv in Zürich eine Vereinbarung über die Über-nahme der Akten früheren Jahre gefunden werden: Diese stehen im Sozialarchiv Interessierten zur Einsicht zur Verfügung.

Im Jahre 2005 trat der Vereinigung ein neues Mitglied bei, gleichzeitig verlor sie 18 Mitglieder, zum Teil altershalber, zum Teil infolge Todesfalles oder aus persönlichen Gründen. Ende Jahr belief sich der Mitgliederbestand 154.


Bern, 10. Mai 2006

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