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JAHRESBERICHT DES VORSTANDES FÜR DAS 16. GESCHÄFTSJAHR 2007

1. Vorstandsarbeit

Der Vorstand traf sich im Berichtsjahr zu vier Sitzungen in Bern: am 28. Februar, 4. Mai, 3. September und 28. November 2007.

Mitbedingt durch neuen Arbeitsort der Präsidentin in Frankfurt am Main verlagerte sich die Arbeit ver-mehrt in die Ausschüsse, dies allerdings mit unterschiedlichem Erfolg. So stellte sich heraus, dass für zwei geplante Aktivitäten - Herausgabe einer Publikationsreihe und Verleihung eines Preises durch die Sektion - die zeitliche Kapazität der für den betreffenden Ausschuss vorgesehenen Vorstandsmitglieder nicht ausreicht, um die dafür notwendigen Arbeiten zu bewältigen. Unter diesen Umständen hat der Vor-stand formell beschlossen, diese Aktivitäten vorläufig ruhen zu lassen.

Umgekehrt hat sich in den internationalen Kontakten ein noch stärkerer Schwerpunkt ergeben, der von den Mitgliedern des betreffenden Ausschusses ebenfalls einen zeitlichen Mehraufwand verlangt, wel-chen diese aber leisten können. Daneben gibt es zwei Ausschüsse, deren Aufgabe im wesentlichen in der kurzfristige Reaktion auf Aktualitäten besteht (Kurzveranstaltungen und Stellungnahmen/Observa-toire). Auch ihre Aktivität hängt direkt von der zeitlichen Kapazität ihrer Mitglieder ab, sie sind im Berichts-jahr nicht tätig geworden. Die Möglichkeit dazu soll aber weiterhin offenstehen.

So entwickelt sich die Vorstandsarbeit - und damit auch die Aktivität der Sektion - aus der Kapazität der Vorstandsmitglieder, und nicht etwa umgekehrt, dass Vorstandsmitglieder nach Massgabe der vorbe-stimmten Aufgaben gesucht werden. Obwohl dieses Vorgehen nicht im Sinne der Arbeitsgruppe liegt, deren Schlussbericht im letzten Jahresbericht vorgestellt worden ist, zeigt es sich nun, dass auch so resultatorientiert gearbeitet werden kann.

2. Tagung vom 14.06.2007 in Bern


Die Jahrestagung der Sektion, welche am 14. Juni 2007 im Kursaal Bern stattfand und der 16. General-versammlung vorausging, stand unter dem Titel „Erosion der Menschenrechte“. Die Veranstaltung, finan-ziell unterstützt durch die Direktion für Völkerrecht (EDA), richtete sich an Fachleute aus der Wissen-schaft, an Behördenvertreter und Praktiker aus der Zivilgesellschaft sowie Studierende. Sie bot eine wichtige Gelegenheit über aktuelle Fragen der Bedrohung des Völkerrechts zu diskutieren und erfreute sich eines grossen Interesses. Als Hauptreferenten wirkten Prof. Dr. h.c. Christian Tomuschat, Profes-sor em. der Humboldt-Universität Berlin; Ständerat Dr. Dick Marty; Prof. Dr. Helen Keller, Universität Zürich; Gerald Staberock, LL.M., ICJ Genf, sowie Prof. Dr. Samantha Besson, Universität Fribourg. Ein Artikel der Neuen Zürcher Zeitung findet sich auf der Website der Sektion.

Am Anfang der Fachtagung stand die These, wonach man - gemessen an der Anzahl und Komplexität heute geltender völkerrechtlicher Instrumente sowie der Publizität der Diskussionen über den universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte – eigentlich in einem „goldenen Zeitalter“ lebe, auch wenn es freilich mit der praktischen Durchsetzung der Menschenrechte in grossen Teilen der Welt noch kritisch aussähe. Zunehmend seien jedoch besorgniserregende Entwicklungen auch in den für die Menschen-rechte vermeintlich weit fortgeschrittenen westlichen Staaten zu konstatieren, namentlich im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus.

Christian Tomuschat beleuchtete zunächst kritisch die Versuche zur Aufweichung des Folterverbots und die Praxis gezielter Tötungen. Dabei ging er speziell auf ein Urteil des Obersten Gerichts von Israel ein, das mit Blick auf das Westjordanland von einem bewaffneten Konflikt spricht. Zwar anerkannte Tomu-schat für einen Raketenbeschuss diese Einstufung, kritisierte jedoch, dass sich durch die Behandlung von Terroristen wie Kombattanten, eine wesentliche Grenze verschiebe und es, trotz Kautelen des Ge-richts, letztlich zu Todesurteilen ohne Prozess käme.

Ständerat Dick Marty, der im Auftrag des Europarats Aktivitäten der CIA untersucht hat, hielt die in Hun-derten von Fällen festgestellten Methoden wie Entführung und Misshandlung bei Verhören nicht nur für rechtlich und moralisch inakzeptabel, sondern letztlich auch für politisch kontraproduktiv. Besonders kri-tisierte er jene europäischen Regierungen, die sich an den aus dem Territorium der USA ausgelagerten Praktiken beteiligten und unter Berufung auf Staatsräson und Geheimhaltungsinteressen jede Transpa-renz verhinderten. Den Bundesrat kritisierte Marty für die Anwendung der schwarzen Liste des Uno-Sicherheitsrats, was klar gegen den „ordre public“ verstosse, da Verdächtigte keine Verteidigungsmög-lichkeit hätten und selbst nach einem Freispruch in einem Prozess diskreditiert blieben.

Im Rahmen der Entwicklungen in der Schweiz betrachtete Helen Keller den Menschenhandel und die praktischen Probleme bei dessen Bekämpfung, die Zunahme der Datensammlungen und der Möglichkei-ten, sie zu verknüpfen, sowie Präventionsmassnahmen gegen Gewalt und Terrorismus. In dieser Hin-sicht äusserte sie Bedenken gegen die Regelungen für eine Hooligan-Datenbank; sie vermisste im Gesetz über die innere Sicherheit (BWIS) einen effektiven Rechtsschutz gegen die Datenbearbeitung und be-fürchtete die Ausdehnung strafprozessualer Methoden auf den Staatsschutz ohne die entsprechenden Garantien wie Unschuldsvermutung und gerichtliche Überprüfung.

Samantha Besson schliesslich wies in ihrem Beitrag darauf hin, dass die Wahrung der Menschenrechte ein moralisches Substrat bedürfe, das zu pflegen Sache der Gesellschaft sei. Auf institutioneller Ebene könnte eine gesetzlich verankerte unabhängige Menschenrechtskommission als ständige Beobachterin wirken und allenfalls auch Spannungen zwischen Exekutive und Justiz lösen.

3. Internationale Kontakte


Die Kontakte mit ICJ-Sektionen in Nachbarländern wurden weitergeführt. Die ursprünglich geplante tripa-rtite Tagung mit den beiden anderen deutschsprachigen Sektionen konnte noch nicht realisiert werden. Das Hauptgewicht liegt zur Zeit in der Zusammenarbeit mit der österreichischen und der italienischen Sektion.

3.1 Österreichische Sektion
Mit der Österreichischen Sektion bestehen sehr gute Kontakte. Die Präsidentin hat ICJ-CH an der jährli-chen Weissenbach-Tagung der Österreicher vertreten, was sehr geschätzt wurde. Für die kommenden Weissenbach-Tagungen (für 2008 am 22. – 24. Mai) sind wir erneut eingeladen. Im Gegenzug ist eine Vertretung der österreichischen Sektion an die Jahrestagung vom 3. April 2008 in Bern eingeladen. Da-neben liefen die Vorbereitungen für eine gemeinsame öffentliche Tagung in Wien zum Thema Sprachen-recht der Minderheiten.

3.2 Italienische Sektion
Les contacts avec la section italienne se sont concentrés sur la préparation de la seconde rencontre bilatérale entre les deux sections. Il a finalement été décidé que celle-ci aura lieu à Milan, le vendredi 24 octobre 2008 ; elle aura pour thème la laïcité de l’Etat et de l’ordre juridique. On relèvera par ailleurs qu’un compte-rendu des débats de la première rencontre bilatérale, qui s’est tenue à Lugano fin 2006 et était consacrée à l’indépendance et l’impartialité de la justice, a été publié dans la Rivista Ticinese di diritto 2007 (pp. 309 à 337).

4. Vereinigung TRIAL (Schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht)


Als Mitglied der Schweizerischen Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof hat sich die Sektion Schweiz des ICJ am Appell an das EDA und das EJPD beteiligt, die Schweiz möge so rasch als möglich das Internationale Übereinkommen über den Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

5. Mobilisierung von Studierenden / Veranstaltungen an Universitäten


Der Vorstand möchte an seiner Absicht festhalten, mit Veranstaltungen an allen Rechtsfakultäten der Schweiz Studierende zu mobilisieren. Leider war es im Berichtsjahr nicht möglich, eine weitere Veran-staltung im geplanten Rahmen durchzuführen, was vor allem auf die belastete Agenda des ICJ-General-sekretärs Nicolas Howen zurückzuführen ist.

Es war aber möglich, am 3. Mai 2007 einen Vortrag von Gerald Staberock (Direktor der ICJ Global Secu-rity and Rule of Law Team) über Menschenrechte und Antiterrorismusmassnahmen für 36 Masterstu-dierende der Universität Freiburg in Genf zu organisieren. Im Jahr 2008 sollen solche Begegnungen wei-tergeführt werden, insbesondere im Rahmen des Masterprogrammes der Universität Freiburg (der näch-ste Besuch in Genf ist vorläufig am 6. Mai 2008 geplant und ein Vertreter der ICJ wird die Zusammenar-beit der NGOs mit dem UNO CESCR vorstellen).

Es ist wichtig zu betonen, dass die Fachtagung 2007 mehrere Studenten, meistens aus dem deutsch-sprachigen Raum, angezogen hat. Dies kann auch als eine Art Mobilisierung von Studierenden betrachtet werden.

6. Sekretariat

6.1 Allgemeines und Finanzielles
Das Sekretariat wurde im Jahre 2007 geführt von Frau Regula Wild Kaya im Anwaltsbüro Hälg & Kägi-Diener, St. Gallen. Die Hauptaufgabe liegt – neben der Buchhaltung – in der administrativen Vorbereitung der Tagungen und im Mitgliederwesen (Einforderung Mitgliederbeitrag, Mahnung). Die Kontakte mit dem Vorstand verliefen unproblematisch. Für die Protokollierung der Vorstandssitzungen und der Hauptver-sammlung sorgte Florian Hälg, Student an der Universität Bern.

Die finanzielle Lage ist infolge der geringen Mitgliederzahl bescheiden. Die grosszügige Unterstützung un-serer Tagung vom 14.06.2007 durch das EDA hat uns etwas mehr Spielraum verschafft. Wir sind da-rüber sehr dankbar.

Die Website hat sich bewährt, was sich daraus ergibt, dass verschiedentlich Kontakte über die Website geknüpft wurden.

6.2 Mitgliederbewegungen
Im Jahre 2007 traten der Vereinigung 16 neue Mitglieder bei (2006: 23), gleichzeitig verlor sie 7 Mitglieder (2006: 18). Ende Jahr belief sich der Mitgliederbestand auf 153 Personen. Dabei ist allerdings zu vermer-ken, dass ein kleine Teil (11 Mitglieder) auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt hat bzw. nicht er-reichbar war, so dass unsere Tätigkeit effektiv von 142 zahlenden Mitgliedern getragen wurde.

St. Gallen, im Februar 2008

Zusammensetzung des Vorstandes per Ende 2007

Gret Haller, Dr.iur. Dr.h.c.rer.publ., Frankfurt a. Main, Präsidentin
Samantha Besson, Prof. Dr.iur. M.jur., Fribourg, Vice-présidente
Regula Kägi-Diener, Prof. Dr.iur., Rechtsanwältin, St. Gallen, Vizepräsidentin
Marco Mona, Dr.iur., avvocato, Ambrì/Zurigo, Vicepresidente
Bertil Cottier, Prof. Dr.iur., Lugano
Hans Peter Gasser, Dr.iur., LL.M., Collex
Philippe A. Huber, lic.iur., M.jur., Rechtsanwalt, Zürich
Christine Kaufmann, Prof. Dr.iur., Zürich
Rainer J. Schweizer, Prof. Dr.iur., Advokat, St. Gallen
Christoph A. Spenlé, Dr.iur., Advokat, LL.M., Basel

 

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